Eine wichtige Frage, die sich stellt, wenn Sie sich für eine Photovoltaikanlage entschieden haben, ist die nach einer Photovoltaik Versicherung. Welche Schäden sollten auf jeden Fall versichert sein und welche Fälle nicht von Versicherungen übernommen werden, erklären wir im Folgenden für Sie.
Eine Photovoltaik Versicherung ist keine Pflicht, aber…
Nachdem Ihre Photovoltaikanlage installiert wurde, ist es definitiv empfehlenswert, diese versichern zu lassen. Rein rechtlich ist es keine Pflicht, dennoch sollten Sie nicht damit warten, eine Versicherung für Ihre PV-Anlage abzuschließen. Denn statistisch gesehen, sind häufig Witterungsverhältnisse der Grund für beschädigte Photovoltaikanlagen. So sollten vor allem Schäden, die durch Sturm und Hagel, Überspannungen und Kurzschlüsse durch Blitze, Schnee- und Wasser- bzw. Frostschäden abgesichert werden. Aber auch Brände, Tierbisse und Diebstähle sind in den Statistiken weit vorne anzufinden.
Achten Sie bei einem Vertragsabschluss besonders auf diese Ereignisse. Denn dann werden die Reparaturkosten der Photovoltaikanlage vom Versicherer übernommen. Und nicht nur das: häufig werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten bezahlt. Wichtig kann außerdem auch eine Absicherung für den Ertragsausfall sein. Diese kompensiert den finanziellen Verlust, den Sie erleiden, wenn Sie Ihren erzeugten Strom nicht mehr einspeisen können.
Kein Fall für die Versicherung
Doch welche Fälle können nicht gemeldet werden? Häufig stellt die Gegebenheit des eigenen Dachs einen wichtigen Faktor für die Versicherung dar. So werden Reetdächer grundsätzlich nicht versichert, da sie für die Photovoltaikanlagen zu weich sind und somit erhöhtes Potenzial für Fehlfunktionen bieten. Versicherung zahlen darüber hinaus auch nur, wenn die Anlage fachbetrieblich installiert wurde. Eigenmontagen und -verbesserungen sind grundsätzlich ausgenommen. Diese können allerdings unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie fachbetrieblich abgenommen wurden.
Dennoch sollten Sie darauf achten, was Sie unter Ihrem Dach lagern. Sind dies leicht entzündliche Stoffe, kann dies bedeuten, dass Ihre Versicherung nicht für Brandschäden aufkommt. Auch vom Schutz ausgenommen sind Schäden, bei denen es sich um einen Garantiefall handelt. Diese müssen von der Montagefirma übernommen werden. Ebenso Abnutzungserscheinungen an Teilen, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen.